Anmeldung

Die Anmeldung muss sowohl am Musikgymnasium als auch am Tiroler Landeskonservatorium bzw. an einer anderen Partnerinstitution erfolgen. Die Anmeldefrist für das Musikgymnasium läuft von Dienstag, 7. Jänner bis Freitag, 31. Jänner 2025 und erfolgt mittels des ausgefüllten Anmeldeformulars per E-Mail an borg-ibk [at] tsn [dot] at.

Die Anmeldung am Tiroler Landeskonservatorium erfolgt online über die Homepage des TLK, wo auch alle Informationen zu den Anforderungen zu finden sind.

TEIL 1: Aufnahmeprüfung ans Musikgymnasium

Sie findet am Montag, den 17. Februar 2025 um 14 Uhr in den Musiksälen 1 und 2 im BORG Innsbruck statt und besteht aus einem 25-minütigen schriftlichen Test sowie aus einer praktischen Prüfung.

Zur Vorbereitung darauf finden Sie nachfolgend den Test des letzten Jahres mit den zugehörigen Audiodateien und der Lösung.

Probetest

Beispieltest

Lösung

Beispieltest-Lösung

Audiodateien

Anmerkung: 1.d.) - wird 6x vorgespielt, 1.e.) 4/4 - wird 4x vorgespielt, 1.e.) 3/4 - wird 4x vorgespielt

Beispiel 1.a)

Beispiel 1.b)

Beispiel 1.c)

Beispiel 1.d)

Beispiel 1.e) 3/4

Beispiel 1.f) 4/4

Die praktische Prüfung erfolgt in Kleingruppen und setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Nachklatschen von Rhythmen
  • Nachsingen von einfachen Melodien
  • Vorsingen eines einfachen Volks- oder Kunstliedes (unbegleitet)
  • Kurzes Gespräch

TEIL 2: Aufnahmeprüfung am TLK

Sie findet Dienstag, 18. Februar 2025 bis Donnerstag, 20. Februar 2025 am Tiroler Landeskonservatorium statt. Der genaue Zeitpunkt wird früh genug vom Tiroler Landeskonservatorium bekanntgegeben.

Ein positives Ergebnis in beiden musikalischen Teilbereichen inkl. der Zuteilung eines Studienplatzes am TLK bzw. an einer anderen Partnerinstitution berechtigt (unter Berücksichtigung der allgemeinen Zulassung zur gymnasialen Oberstufe) zum Besuch des Musikgymnasiums.

Es stehen bis zu 36 Studienplätze pro Jahrgang am Musikgymnasium zur Verfügung. Im Fall erhöhter Nachfrage sind natürlich die Ergebnisse der einzelnen Teile der Aufnahmeprüfung ausschlaggebend. Eine Verständigung über das Ergebnis erfolgt spätestens am Montag, den 24. Februar 2025.